Verein Mira, Mira

¡Mira, Mira! ist ein politisch und konfessionell unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der sich für notleidende Kinder und Jugendliche einsetzt. Seit 1992 fokussiert sich ¡Mira, Mira! auf die Stiftung Nueva Vida Pro-Niñez y Juventud (La Funda), die in San Salvador, der Hauptstadt von El Salvador (Zentralamerika), ein Quartierzentrum betreibt. Die finanziellen Mittel werden durch Aktionen und Spendenaufrufe bereitgestellt.

Wir arbeiten als Privatpersonen und unentgeltlich. Unsere Motivation schöpfen wir aus einem engen Kontakt mit unserer Partnerorganisation La Funda in El Salvador. Reisen gehen zu Lasten der reisenden Person. Wir haben kein Werbebudget sondern leben von der Mund zu Mund Propaganda.

Bei La Funda in San Salvador arbeiten ausschliesslich lokale Fachkräfte. Auch die Idee und die Gründung von La Funda beruhen auf dem Engagement lokaler Personen. Seit Beginn der Arbeiten von La Funda in El Salvador verbindet ¡Mira, Mira! und La Funda eine enge Freundschaft. Diese Freundschaft wird durch Reisen nach El Salvador von Mitgliedern von ¡Mira, Mira! immer wieder erneuert und gefestigt.

¡Mira, Mira! wird von Mitgliedern und GönnerInnen aus der Schweiz unterstützt. Verschiedene Kirchgemeinden steuern eine Jahreskollekte und / oder eine jährliche Vergabung bei. Auch erhalten wir immer wieder Einnahmen von Einzelaktionen (Kuchenverkauf von Schulklassen, Spenden anstelle von Geschenken usw.). ¡Mira, Mira! wird seit längerem auch von zwei privaten Stiftungen in der Schweiz unterstützt.

Seit 2006 sind wir jeweils am Christchindlimaart in St. Gallen und seit einigen Jahren auch am Weihnachtsmarkt in Schwarzenbach mit einem Stand präsent. Wir bieten selbstgemachte Adventskränze, -gestecke, -türschmuck, Weihnachtskarten usw. an und freuen uns über jeden Besuch.



Statuten

1. Name Unter dem Namen «Mira, Mira» besteht gemäss Art. 60 & ff. des ZGB ein politisch und konfessionell unabhängiger, gemeinnütziger Verein.

2. ZweckDer Verein setzt sich für notleidende Kinder und Jugendliche in umfassender Weise durch vorwiegend projektbezogene Hilfe ein. Zu diesem Zweck stellt er durch Aktionen und Spendenaufrufe die finanziellen Mittel bereit.

3. MitgliedschaftMitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Interessen und Anliegen des Vereins unterstützen. Die Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Anmeldung und die Entrichtung des Mitgliederbeitrages, welcher vom Vorstand festgelegt wird. Ein Mitglied kann jederzeit auf Ende des Kalenderjahres schriftlich auf die weitere Mitgliedschaft verzichten. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann ohne Angaben von Gründen durch den Vorstand erfolgen.

4. Organisation Die Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Arbeitsgruppe

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand aus den Mitgliedern und die Kontrollstelle. Der Vorstand wird jährlich durch die Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand ist für alle Belange verantwortlich, die durch die Statuten nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Die Arbeitsgruppe besteht aus Aktiven, welche zusammen mit dem Vorstand die Aufgaben des Vereins wahrnehmen und in persönlichem Einsatz die anfallenden Arbeiten leisten. Alle Organe stellen ihre Dienste unentgeltlich zur Verfügung.

5. FinanzenDie Mittel des Verein stammen
a) aus Mitgliederbeiträgen
b) aus freiwilligen Beiträgen

Die Jahresrechnung wird von einer unabhängignen Kontrollstelle geprüft. Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vermögen. Die Haftung der Mitglieder ist auf einen Jahresbeitrag beschränkt.

6. Unterschriften Der Verein wird verpflichtet durch die Einzelunterschrift von PräsidentIn, VizepräsidentIn oder KassierIn.

7. AuflösungDie Mitgliederversammlung kann mit einfachem Mehr die Auflösung des Vereins beschliessen. Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes, doch soll das Vermögen in Übereinstimmung mit dem vorgehend definierten Zweck verwendet werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Artikel 60 ff. des ZGB. Die Statuten wurden von der Mitgliederversammlung vom 15. September 1992 in Schönengrund angenommen.

Regula Vontobel, Jyong-Sun Lee, David Scheidegger, Cornelia Heeb, Rita Inauen, André Vontobel

PDF Statuten